Mit Kriegsverbrechen werden die völkerrechtswidrigen Taten bezeichnet die von Angehörigen einer Streitmacht an den Angehörigen des Gegners oder neutralen Dritten begangen werden. Zu dem zu beachtenden Völkerrecht gehören z.B. die Haager Landkriegsordnung und die Genfer Konventionen.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/kriegsverbrechen.php 21.10.2014