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Kirchendiebstahl

Kirchendiebstahl oder Kirchenraub in älteren Wörterbüchern auch sacrilegium ist der Diebstahl von Gegenständen aus einer Kirche, bzw. der Diebstahl von geweihten Gegenständen, die dem Gottesdienst dienen Res sacrae. Diese Form des Diebstahls wird gemäß § 128 Abs. 1 Nr. 2 StGB als „besonders schwerer Fall“ mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Als schwerwiegend wird hier die potenzielle Verletzung religiöser Gefühle durch die Entweihung von Sakralgegenständen eingeschätzt. Im Mittelalter wurde die Todesstrafe verhängt.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchendiebstahl 08.11.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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