Es ist nicht so, dass man einfach das Lokal verlassen kann, nur weil man 3 Mal “Zahlen” sagt und keine Rechnung erhält. Der Wirt hat das Recht auf Zahlung des Kaufpreises. Wenn der Kellner nicht kommt, kann man eine Karte hinterlassen, auf der die Adresse für die Rechnungsstellung angegeben ist. Wenn man ohne Bezahlung einfach das Lokal verlässt, kann man wegen Betruges gemäß § 146 StGB angeklagt werden.

Kann ich aus einem Lokal gehen, wenn ich 3 Mal “Zahlen” sage?
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Manuel Roessler
Ich bin Gründer und Geschäftsführer hier bei RechtEasy.at. Wenn ich nicht gerade dabei bin, an neuen technischen Erweiterungen zu tüfteln, schreibe ich gerne den ein oder anderen Artikel in unserem Online-Magazin.
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