Ist Schwarzfahren gerichtlich strafbar?

Schwarzfahren, das heißt das Benutzen eines öffentlichen Verkehrsmittels ohne gültigen Fahrschein, ist nicht gerichtlich strafbar. Es handelt sich dabei jedoch um eine Verwaltungsübertretung, die gemäß § 16a des Einkommensteuer- und Abgabenverwaltungsgesetzes (EGVG) mit einer Geldstrafe von maximal 218 Euro belegt werden kann. Zusätzlich können die Kosten für den Fahrschein und ein Bußgeld verlangt werden. Kontrolleure, auch Schwarzkappler genannt, können einen Schwarzfahrer aufhalten um seine Identität festzustellen.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

sebastian-jackwerth-feige-rechtsanwalt

Videos

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.

Filter

Filter Search Results