Internationales Strafrecht

Grundsätzlich wird auf das Territorialitätsprinzip und das Personalitätsprinzip abgestellt

  • Ist eine dieser Prinzipien gegeben, kann internationales Strafrecht angewandt werden.
    Ausnahmen davon:
  •  Schutzprinzip – geschützte staatliche Interessen zB Geldwäsche
  •  Universalitätsprinzip im Ausland von Ausländern begangene Delikte Kriegsverbrechen
  •  Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege, wenn dem Auslieferungsgesuch fremder Tatortstaaten nicht nachgekommen wird, kann dennoch „in Abwesenheit“ verurteilt werden

 

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