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Hacklerregelung

Hacklerregelung wird im allgemeinen Sprachgebrauch für zwei Pensionsregelungen verwendet:

  •  Die ”Hacklerregelung für Langzeitversicherte” gilt für Männer geboren bis 1954 und für Frauen geboren bis 1959. Wenn Männer 540 Beitragsmonate 45 Jahre oder Frauen 480 Beitragsmonate 40 Jahre erworben haben, kann vor dem Regelpensionsalter 65/60 Jahre die Pension angetreten werden. Für bis Juni 1950 geborene Männer und bis Juni 1955 geborene Frauen ist das entsprechende Antrittsalter die Vollendung des 60. bzw. des 55. Lebensjahres. Für später geborene wird das frühestmögliche Antrittsalter schrittweise in Richtung Regelpensionsalter angehoben. Diese Regelung ist eine auslaufende Pensionsart – von der Politik wird aber immer wieder eine Verlängerung über die Jahrgänge 1954/1959 hinaus diskutiert.
  •  Die ”Hacklerregelung für Schwerarbeiter” gilt für Männer geboren von Juli 1950 bis Ende 1968 und für Frauen geboren von Juli 1955 bis Ende 1963, also für Personen für die die Hacklerregelung für Langzeitversicherte einen späteren Pensionsbeginn als das 60./55. Lebensjahr vorsieht bzw. keine Gültigkeit mehr hat. Wenn diese Personen 540 bzw. 480 Beitragsmonate, davon mehr als die Hälfte als Schwerarbeitsmonate, erworben haben, können sie trotzdem bereits nach Vollendung des 60./55. Lebensjahres die Pension antreten.

Weblinks

  • http://www.pensionsversicherung.at Internetseiten der Pensionsversicherungsanstalt
  •  http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4736&Alias=Dossiers Wiener Zeitung – Schwerarbeiterpension
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