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- Dies sind die landbebauenden, jedoch wirtschaftlich selbstständigen Hofbesitzer. Sie sitzen nicht auf freiem Eigenbesitz, sondern auf fremden Leihegut, das weiterhin in der Gewere des Leihegebers, des Grundherrn, verbleibt.
verschiedene Leiheformen: - Freistift: ermöglicht jederzeitigen Widerruf des Leiheverhältnisses
- Zeitpacht: Leiheverhältnis auf bestimmte Zeit fixiert
- Leibgedinge: Leiheverhältnis auf Lebenszeit des Leihenehmers fixiert Zwei- Drei- Leibgedinge möglich Erbrecht: Verfügungen sind auch zu Lebzeiten des Leihenehmers möglich Erbpacht