Glossa Ordinaria

Der von Irnerius etwa um 1100 an Hand der vollen Texte der justinianischen Kodifikation begonnene Rechtsunterricht zielte ab auf die Vermittlung dieser Rechtstexte. Dazu erfolgte die Lektüre der Texte unter Erklärungen der Wörter und unter Herstellung von Querverbindungen zu ähnlichen oder widersprüchlichen Texten, deren Widersprüche durch vereinheitlichende Interpretation beseitigt wurden. Die Ergebnisse der Lehre trugen die Studenten in ihre Texte ein, die solcherart glossiert, also mit Erklärungen und Hinweisen versehen wurden. Im Laufe der Zeit wurden die Glossen immer mehr und umfangreicher. Accursius sichtete und sammelte die bis 1234 geschriebenen Glossen und veröffentlichte den glossierten Text der Quellen als „ordentliche“ Glosse, von der es schließlich hieß „was in der Glosse nicht enthalten ist, wird auch vom Gericht nicht anerkannt“ quod non adgnoscit glossa, non adgnoscit curia.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

sabrina-jevremovic-profilbild
5,0
Rated 5 out of 5

Videos

Was ist Umweltrecht in der österreichischen Rechtsordnung?

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results