Gewerbliche Tätigkeit

Wird im UGB nicht definiert, Lehre und Rsp verstehen darunter eine:

  • selbstständige
  • auf Dauer angelegte und Berufsmäßig organisierte idR auf Gewinn, zumindest aber unternehmenserhaltenden Erwerb durch Leistungsentgelte gerichtete  nicht freiberufliche Tätigkeit die wirtschaftlich werthafte Leistungen am Markt anbietet.

Selbstständig handelt, wer auf eigene Rechnung agiert Tragen des Unternehmerwagnisses, Weisungsfreiheit. Auf Dauer angelegt ist eine Tätigkeit wenn wenn laufend bestimmte, oder bestimmte Arten von Geschäften getätigt werden  Ziel: dauerhafte Einnahmequelle, keine Gewinnabsicht nötig Kostendeckung genügt.

Am Markt anbieten stellt auf den Marktauftritt ggü der „interessierten Allgemeinheit“ ab. Bezüglich der Rechtmäßigkeit die von manchen gefordert wird kommt es auf den Hauptzweck des Wirkens an, das Fehlen einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis schadet der Unternehmereigenschaft nicht.

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