Suche

Gemeinsame Grundprinzipien

Im Kontext der EU-Integrationspolitik, ein Leitfaden von elf einfachen und nicht verbindlichen, aber gut durchdachten Grundprinzipien, die den EU-Mitgliedstaaten bei der Formulierung ihrer Integrationspolitik behilflich sein sollen.

Synonym(e)

  • Gemeinsame Grundprinzipien für die Integrationspolitik der Zuwanderer

Oberbegriff(e)

  • Integration

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Aufnahmegesellschaft
  • Nationale Kontaktstellen für Integration

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integrationspolitik der Zuwanderer in der EU wurden durch den Rat für Recht und Inneres im November 2004 angenommen und bilden die Basis für EU-Initiativen im Bereich der Integration.
  2. Die Gemeinsamen Grundprinzipien bieten den EU-Mitgliedstaaten einen Leitfaden, mit dem sie ihre eigenen Bemühungen beurteilen und bewerten können. Sie können diese grundlegenden Prinzipien auch dazu nutzen, Prioritäten zu setzen und ihre eigenen messbaren Ziele weiterzuentwickeln. Die Prinzipien sind sowohl für EU-Mitgliedsstaaten mit beträchtlichen Erfahrungen mit erheblicher Zuwanderung relevant als auch für solche, die erst kürzlich Zielland einer größeren Anzahl von Zuwanderern geworden sind.
  3. Weitere Informationen siehe Europäische Webseite für Integration: http://ec.europa.eu/ewsi/en/EU_actions_integration.cfm

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN von der Europäischen Webseite für Integration und von den Schlussfolgerungen C/04/321 des Rates für Justiz und Inneres vom 19.November 2004 (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter