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Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist die vertragliche Vereinbarung des Entgelts für eine (frei-)berufliche Tätigkeit, bei welcher die Vergütung des Berufsträgers an sich durch das Gesetz festgelegt ist.

Durch den Abschluss der Gebührenvereinbarung setzen die Parteien die vertraglich festgelegte Vergütung an die Stelle der gesetzlichen Gebühren. Allerdings ist im deutschen Berufsrecht der Abschluss einer Gebührenvereinbarung nicht unbegrenzt zulässig: Je nachdem, um welchen Beruf es sich handelt, und ob durch die Vereinbarung die gesetzlichen Gebühren über- oder unterschritten oder auch eine kostenlose Tätigkeit vereinbart werden soll, unterliegt die Vereinbarung besonderen Formvorschriften oder ist gesetzlich untersagt.

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