Fur semper in mora

Der aus dem römisches Recht|römischen Recht stammende Rechtssatz fur enim semper moram facere videtur kurz fur semper in mora bedeutet, dass ein Dieb immer im Verzug ist gemeint ist der Verzug der Rückgabe der gestohlenen Sache. Dies hat zur Folge, dass der Dieb immer verschärft und auch für den zufälligen Untergang der Sache haftet, selbst dann wenn der Untergang der Sache für ihn weder vermeidbar, noch vorhersehbar war.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Fur_semper_in_mora 10.12.2014

 

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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