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freiwillige Ausreise

Erfüllung der Rückkehrverpflichtung innerhalb der dafür in der Rückkehrentscheidung festgesetzten Frist.

Oberbegriff(e)

  • Zwangsrückführung

Unterbegriff(e)

  • unterstützte freiwillige Rückkehr

Verwandte(r) Begriff(e)

  • freiwillige Rückkehr
  • Rückkehrentscheidung

Verwendungshinweis(e)

  • Der Begriff unterscheidet sich von „freiwilliger Rückkehr“, da bei freiwilliger Ausreise letztendlich eine Rückkehrverpflichtung besteht.

Quelle

  • Art.3(8) der Richtlinie 2008/115/EG des Rates (Rückführungsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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