Ein fingierter Zugang ist eine “Notfalllösung” des OGH, der gegen eine treuwidrige Zugangsverhinderung eines Vertragspartners ausgelegt ist. Wenn ein Vertragspartner treuwidrig etwas verhindert, um eine Willenserklärung nicht zu erhalten, wird der Zugang fingiert und gilt als zugegangen.
Fingierter Zugang
EMPFEHLUNG
- Gesellschaftsgründungen, Gesellschaftsrecht, Krankenanstaltenrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Vertragsrecht
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