Ex lege

Ex lege ist ein Begriff, der aus dem römischen Recht stammt und bedeutet „nach dem Gesetz“.

Beispiel

  • Ziviltechniker sind staatlich befugt und beeidet und durch das ZTG sind sie “ex lege” Sachverständige. Das heißt, sie sind kraft Gesetzes sachverständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig und objektiv zu sein.
  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nach gesetzlichen Bestimmungen ex lege zum Erlöschen gewerblicher Bewilligungen führen.
  • Es gibt gerichtliche Strafen, die automatisch – also ex lege – eine Entlassung begründen.
Bewertung dieses Artikels

Teilen   

EMPFEHLUNG

Bergthaler_Wilhelm_2-haslinger-nagele-800

Videos

Was ist eine “Marke” im Markenrecht? Hier gibt es die Erklärung dazu

RechtEasy Podcast

Benötigen Sie einen Anwalt / eine Anwältin?

1

Unverbindliche Anfrage stellen

2

Wir leiten diese an einen Experten weiter

3

Der Anwalt nimmt direkt mit Ihnen Kontakt auf

Wir werden in unserem Netzwerk nach den richtigen Experten für Ihre Rechtsfrage suchen. Ob und wie viel Geld die Bearbeitung Ihrer Anfrage kostet, wird er oder Sie Ihnen direkt vor Ihrer Beauftragung mitteilen. Kontaktieren Sie uns ganz einfach, indem Sie hier auf den folgenden Button klicken.


Filter

Filter Search Results