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Ex lege ist ein Begriff, der aus dem römischen Recht stammt und bedeutet „nach dem Gesetz“.
Beispiel
- Ziviltechniker sind staatlich befugt und beeidet und durch das ZTG sind sie “ex lege” Sachverständige. Das heißt, sie sind kraft Gesetzes sachverständig. Sie sind gesetzlich verpflichtet, unabhängig und objektiv zu sein.
- Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nach gesetzlichen Bestimmungen ex lege zum Erlöschen gewerblicher Bewilligungen führen.
- Es gibt gerichtliche Strafen, die automatisch – also ex lege – eine Entlassung begründen.