Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, die vollzogen wird, wenn eine vom Gericht (auch von einer Verwaltungsbehörde) verhängte Geldstrafe nicht geleistet wird.
Im Falle der Nichtzahlung einer Geldstrafe werden zwei Tagessätze durch einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe ersetzt (§ 19 STGB Abs. 3 StGB). Auch wegen einer Verwaltungsübertretung kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wenn die verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden kann.