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EINHEITLICHER AUFSICHTSMECHANISMUS

Die Finanzkrise im Jahr 2008 hat zahlreiche Probleme im Bankensektor der EU aufgezeigt. Viele davon waren schwerwiegend, und die Steuerzahler mussten dafür aufkommen. Es wurde deutlich, dass insbesondere im Euro-Währungsgebiet, in dem die Länder eine gemeinsame Währung haben, Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen sind, anstatt auf nationale politische Maßnahmen zu bauen.

Die EU ergriff daher durch den Vorschlag der Schaffung einer Bankenunion Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Verhalten der Banken nie wieder das Fundament des Finanzsystems untergraben kann. Damit würden stärkere und strenger überwachte Banken gewährleistet.

Die Bankenunion der EU besteht aus:

  • dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und
  • dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM).

Der SSM wird von der EZB und den nationalen Bankenaufsichtsbehörden der teilnehmenden Länder gebildet und hat im November 2014 seine Arbeit aufgenommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde zur wichtigsten Aufsichtsbehörde der Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet (etwa 6 000 Banken). Sie stellt sicher, dass die Banken die EU-Bankenregeln einhalten und frühzeitig Probleme erkennen, um rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Die EZB überwacht die größten Kreditinstitute direkt, während die nationalen Aufsichtsbehörden weiterhin für die kleineren Banken zuständig sind.

Die Mitgliedschaft in der Bankenunion ist für alle Länder des Euro-Währungsgebiets verbindlich und steht allen weiteren EU-Ländern offen.

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