Mit Deliktsrecht wird der Teil des Zivilrechts bezeichnet, der sich mit dem Ersatz des Schadens aus schuldhafter und rechtswidriger Verletzung fremder Rechtsgüter befasst.
Mit Deliktsrecht wird der Teil des Zivilrechts bezeichnet, der sich mit dem Ersatz des Schadens aus schuldhafter und rechtswidriger Verletzung fremder Rechtsgüter befasst.