Die condictio ist eine Klage des Römischen Rechts. Das heutige Bereicherungsrecht geht auf die condictio des Römischen Privatrechts zurück. Allgemein bietet die condictio die Möglichkeit, eine zu Unrecht erlangte Bereicherung von dem Bereicherten zurückzufordern.
Lat. für Ansagung. Mit condictio wird eine Klage auf Rückgabe bezeichnet. Siehe für weiteres unter Bereicherungsrecht.
Anspruch auf Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung. In der juristischen Fachsprache wird auch der Begriff “Kondiktion” verwendet.