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Condictio certae pecuniae

Die condictio certae pecuniae ist die Klage (Römisches Recht) des Gläubigers auf die Leistung einer genau bestimmten Geldmenge (certum). Zu dieser Leistung kann sich der Schulder durch Stipulation (stipulatio = formales Versprechen/ Gelöbnis) verpflichtet haben. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der fraglichen Verpflichtung zur Leistung der Geldsumme bei Fälligkeit.

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_certae_pecuniae 10.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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