Die condictio certae pecuniae ist die Klage (Römisches Recht) des Gläubigers auf die Leistung einer genau bestimmten Geldmenge (certum). Zu dieser Leistung kann sich der Schulder durch Stipulation (stipulatio = formales Versprechen/ Gelöbnis) verpflichtet haben. Vorauszusetzen ist außerdem die Nichterfüllung der fraglichen Verpflichtung zur Leistung der Geldsumme bei Fälligkeit.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Condictio_certae_pecuniae 10.12.2014
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