Suche

Cognitio extra ordinem

Cognitio extra ordinem (die c.e.o) ist das im römischen Recht entwickelte besondere Verfahren, in welchem (statt des in Legis actio und Formularprozess zweigeteilten Verfahren) ein öffentlicher Amtsträger untersucht und entscheidet. Das Verfahren wird auch als Kognitionsverfahren bezeichnet. Der Formularprozess wird im Lauf des 3. Jahrhunderts n. Chr. vom Kognitionsprozess verdrängt und 342 n. Chr. förmlich abgeschafft.

Cognitio ist jedes erkennende Verfahren in Rechtssachen. Seit der Ablösung der Legis actio durch den Formularprozess bezeichnet cognitio causae die Erhebungen des Prätors, die der Gewährung einer Klagformel vorangingen. Cognitio ist auch in anderen Fällen die Verhandlungsführung durch den Gerichtsherren selbst, an Stelle der von ihm eingesetzten Geschworenen. Seit Kaiser Augustus tritt dann die c.e.o. in Erscheinung, bei der der Magistrat keinen iudex privatus (Privatperson als Richter) einsetzt, sondern er selbst oder ein kaiserlicher Amtsträger entscheidet. Die für dieses Verfahren gefundenen Grundsätze prägen nach Abschaffung des Formularprozesses den spätrömischen Prozess. Auch im Strafprozess verdrängte allmählich eine neuere cognitio die älteren quaestiones.

Literatur

  • Max Kaser, Hackl, Karl [Bearb.]: Das römische Zivilprozessrecht. 2., vollst. überarb. und erw. Aufl. / neu bearb. von Karl Hackl. 2. Auflage. Beck, München 1996, ISBN 3-406-40490-1, S. 712.
  • Max Kaser, Knütel, Rolf [Bearb.]: Römisches Privatrecht: ein Studienbuch. Fortgef. von Rolf Knütel. 19. Auflage. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57623-2, S. 464.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Cognitio_extra_ordinem 16.11.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Partner-Profile

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter