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„Der Eigentümer trägt den Schaden“: Regel für die Zurechnung des Schadensersatzes im Fall des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung einer Sache.
Mit ”’casum sentit dominus”’ (lateinisch) bezeichnet man den Grundsatz, dass der Eigentümer die Gefahr des zufälligen Unterganges trägt, also den Schaden.