Diese Frage ist so generalisiert nicht zu beantworten. Es kommt auf die folgenden Punkte an:
Falls Sie personenbezogene Daten an unternehmensexterne Stellen übermitteln (beispielsweise externe Lohnverrechnung, IT-Dienstleister,…) so ist beispielsweise ein Vertrag mit diesen sogenannten Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ein Muster finden Sie hier.
Darüber hinaus kann auch die Information und Einwilligungserklärung der Betroffenen schriftlich gestaltet werden.