Brauche ich nur ein Verarbeitungsverzeichnis oder noch andere schriftliche Unterlagen/Nachweise?

Diese Frage ist so generalisiert nicht zu beantworten. Es kommt auf die folgenden Punkte an:

Falls Sie personenbezogene Daten an unternehmensexterne Stellen übermitteln (beispielsweise externe Lohnverrechnung, IT-Dienstleister,…) so ist beispielsweise ein Vertrag mit diesen sogenannten Auftragsverarbeitern abzuschließen. Ein Muster finden Sie hier.

Darüber hinaus kann auch die Information und Einwilligungserklärung der Betroffenen schriftlich gestaltet werden.

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