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Blaue Karte EU

Die von einem EU-Mitgliedstaat erteilte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit der Bezeichnung „Blaue Karte EU“, die ihren Inhaber berechtigt, sich im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats aufzuhalten und eine Erwerbstätigkeit im Sinne dieser Richtlinie auszuüben.

Unterbegriff(e)

  •  Inhaber einer Blauen Karte EU

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Aufenthaltstitel
  • hochqualifizierte Beschäftigung
  • hochqualifizierter Migrant

Quelle

  • Art.2(c) der Richtlinie 2009/50/EG des Rates (Blaue Karte-Richtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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