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Bildungsdokumentationsgesetz

Das Bildungsdokumentationsgesetz (BilDokG) ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine statistische Meldepflicht von Schülerdaten der Schulen zum Zweck zur Verarbeitung einer Bundesstatistik vor.
Es werden Daten erhoben über:

  1. Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
  2. Verarbeitung von Daten im Fall der Ablegung einer Externistenprüfung
  3. Sozialversicherungsnummer, Ersatzkennzeichnung

Weblinks

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15674/1.html Artikel bei Heise

Quellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsdokumentationsgesetz 05.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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