Die Bedarfsabfrage ist ein Begriff aus dem Vergaberecht und wird bei bereits laufenden Rahmenvereinbarungen bzw. bereits laufenden Verträgen eingesetzt. Abrufberechtigte Kunden werden per Mail oder telefonisch kontaktiert, um abzuklären, wie deren voraussichtliche Vertragsnutzung aussehen wird. Dieser Austausch ist wichtig, um vorzeitige Volumensausschöpfungen vorherzusehen und gegebenenfalls rechtzeitig eine Folgeausschreibung beginnen zu können.
Quellen
- https://www.bbg.gv.at/information/begriffserklaerungen/, zuletzt abgerufen am 18.03.2020