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Ausländerrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Einreise, den Aufenthalt und die Betätigung von Ausländern regeln.
Das FreizügigkeitsG/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU (§ 1 FreizügigkeitsG/EU). Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Österreich.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/ausl%C3%A4nderrecht/ausl%C3%A4nderrecht.htm