Sie sind hier:
- Ratgeber
- Diverses & Unsortiertes
- Anlagevermögen
Vermögensgegenstände, die am Abschlussstichtag dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anlageverm%C3%B6gen/anlageverm%C3%B6gen.htm