Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Anlagevermögen“ auf Vermögenswerte, die langfristig im Eigentum eines Unternehmens verbleiben und dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Behandlung des Anlagevermögens finden sich im Unternehmensgesetzbuch (UGB).
Gemäß § 189 UGB werden Vermögenswerte in Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Anlagevermögen sind demnach jene Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Diese Definition hebt die langfristige Nutzung und Funktion für das Unternehmen hervor.
Das Anlagevermögen gliedert sich in drei Hauptkategorien:
1. **Immaterielle Vermögensgegenstände**: Dazu gehören Patente, Lizenzen, Markenrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Diese Vermögenswerte sind nicht körperlich, haben aber aufgrund ihrer Nutzung oder ihres rechtlichen Schutzes einen wirtschaftlichen Wert für das Unternehmen.
2. **Sachanlagen**: Dies sind physische Objekte, wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Gegenstände werden für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen genutzt bzw. sind für den Betrieb notwendig und haben in der Regel eine längere Nutzungsdauer.
3. **Finanzanlagen**: Dazu zählen Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere oder Darlehen. Diese Finanzinstrumente dienen nicht dem kurzfristigen Handel, sondern sind als strategische Investitionen oder zur Sicherung des Geschäftsbetriebs vorgesehen.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, die gemäß § 203 UGB im Zeitverlauf um planmäßige Abschreibungen verringert werden. Abschreibungen spiegeln den Wertverzehr dieser Vermögenswerte wider und werden systematisch über die Nutzungsdauer verteilt.
Für die Bilanzierung ist es wichtig, dass nur solche Vermögenswerte als Anlagevermögen erfasst werden, die tatsächlich dem langfristigen Unternehmenszweck dienen. Der Ansatz und die Bewertung richten sich daher nach dem Prinzip der ordnungsgemäßen Buchführung und den spezifischen Vorschriften des UGB.
Zusammenfassend ist das Anlagevermögen im österreichischen Recht ein zentraler Aspekt der Bilanzierung und dient dazu, die langfristigen Vermögensstrategien eines Unternehmens widerzuspiegeln. Es erfordert sorgfältige Bewertung und regelmäßige Kontrolle, um den tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb zu gewährleisten.