Die Anlageberatung ist eine besondere Form der Raterteilung beim Erwerb von Wertpapieren. Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss über jede Anlageberatung eines Privatkunden ein Protokoll anfertigen und diesem aushändigen.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/anlageberatung/anlageberatung.htm