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Anerkennungsrate (in Verfahren auf internationalen Schutz)

Die Anzahl positiver Entscheidungen von Anträgen auf internationalen Schutz im Verhältnis zur Gesamtzahl von Entscheidungen, die in jedem Stadium des Verfahrens (z.B. in der ersten Instanz oder im abschließenden Berufungsverfahren) in dem betreffenden Zeitraum getroffen wurde.

Synonym(e)

  • Anerkennungsquote für internationalen Schutz
  • Asylanerkennungsquote

Verwendungshinweis(e)

  1. Positive Entscheidungen beinhalten EU-regulierten internationalen Schutzstatus (Flüchtlingsstatus und subsidiären Schutzstatus) und können nicht-EU-harmonisierten Schutz enthalten, der als Bleiberecht aus humanitären Gründen entsprechend der nationalen Gesetzgebung verstanden wird.
  2. Die Gesamtzahl der Entscheidungen (positive Entscheidungen wie auch Ablehnungen) enthält alle formalen Entscheidungen wie z.B. implizite und explizite Rücknahmen, Dublin-Fälle oder aus Verwaltungsgründen abgeschlossene Fälle (z.B. Tod des/der Antragsteller/in)
  3. Eurostat definiert die (Asyl)-Anerkennungsrate als „das Verhältnis von positiven Entscheidungen zur Gesamtzahl von Asylentscheidungen für jedes Stadium des Asylverfahrens (z.B. in der ersten Instanz wie auch im Berufungsverfahren). Die Gesamtzahl der Entscheidungen setzt sich aus positiven und negativen Entscheidungen zusammen. Berechnungen der Gesamt-Anerkennungsrate für alle Stadien des Verfahrens können aufgrund fehlender Informationen zwischen dem Ausgang in der ersten Instanz und der Berufungsinstanz nicht für jede einzelne Person gemacht werden. Da einige Antragsteller/innen, die in der ersten Instanz abgelehnt wurden und die im selben Jahr dagegen Klage eingereicht haben, eine abschließend negative Entscheidung erhalten, würde dies zur einer Multiplikation einiger abgelehnter Antragsteller/innen führen und würde eine Fehlberechnung der Gesamt-Anerkennungsquote bedeuten. Um diese Multiplikation zu vermeiden, würden abschließende Entscheidungen in den Statistiken der Berufungsinstanz, die das Jahr der Ablehnung in der ersten Instanz aufschlüsseln, benötigt.

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN vom EASO-Jahresbericht 2014 (nicht auf Deutsch verfügbar) und der Webseite von Eurostat (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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