(lat. das Unselbständige), bei einem Rechtsgeschäft die Teile, die nicht die Hauptsache ausmachen und nach dem Gesetz nicht zwingend notwendig sind. Es handelt sich also um Nebenabreden bei einem Rechtsgeschäft.
Quellen
http://www.rechtslexikon.net/d/akzidentalien/akzidentalien.htm