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Akteur, von dem eine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden ausgehen kann

Jede Person (Einzelperson oder juristische Person), die eine Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden verursacht, wie z.B.
a) der Staat;
b) Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets kontrollieren;
c) nichtstaatliche Akteure, sofern die unter den Buchstaben (a) und (b) genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor Verfolgung bzw. ernsthaftem Schaden im Sinne des Art. 7 der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie) zu bieten.

Oberbegriff(e)

  • ernsthafter Schaden
  • Verfolgung

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Gruppenverfolgung
  • Verfolgungshandlung

Quelle

  • Art. 6 der Richtlinie 2011/95/EU (Neufassung der Qualifikationsrichtlinie)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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