Ämterstabilität

Die Ämterstabilität ist ein Grundsatz des deutschen Beamtenrechts.

Er betrifft insbesondere die Problematik der Konkurrentenklagen gegen vorgezogene Bewerber, z. B. im Streit um eine Beförderung oder Einstellung. Danach soll die einmal erfolgte Ernennung eines Beamten nicht mehr durch Rechtsbehelfe eines konkurrierenden Bewerbers rückgängig gemacht werden können. Einmal erfolgte Ernennungen sind danach rechtsbeständig, wenn nicht einer der im Beamtenrecht erschöpfend aufgezählten Gründe vorliegt, unter denen die Nichtigkeit des Beamtenverhältnisses festgestellt oder die Ernennung zurückgenommen werden kann (vgl. §§ 11, 12 Bundesbeamtengesetz; bzw. die entsprechenden Normen des Beamtenrechtsrahmengesetzes sowie der Landesbeamtengesetze).

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