Von Abweichklausel spricht man, wenn ein an sich zwingendes Gesetz es ermöglicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen von den dortigen Anordnungen abgewichen wird.
Von Abweichklausel spricht man, wenn ein an sich zwingendes Gesetz es ermöglicht, dass unter bestimmten Voraussetzungen von den dortigen Anordnungen abgewichen wird.