Unabdingbarkeit

Mit Unabdingbarkeit, auch unabdingbarem oder zwingendem Recht (lat. ius cogens) bezeichnet man eine Regelung in einem Gesetz, von der nicht durch vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann. Gegensatz ist das abdingbare Recht.

Funktion

Unabdingbare Normen dienen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, schützen das Vertrauen Dritter, sollen grobe Ungerechtigkeit verhindern und soziale Ungleichgewichte ausgleichen.

Unabdingbar sind z. B. Rechtsinstitute, die dem Typenzwang unterliegen. Eine besondere Bedeutung hat das ius cogens im Völkerrecht, wo es einen unabdingbaren menschenrechtlichen Mindeststandard bezeichnet.

Ein bestimmter Fundus an unabdingbaren Rechtsnormen ist notwendig, damit die Rechtsordnung ihre Ordnungs- und Friedensfunktion erfüllen kann.

Quellen

  1. https://de.wikipedia.org/wiki/Unabdingbarkeit, zuletzt aufgerufen am 05.05.2021

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz „CC BY-SA 3.0„.

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