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Das Internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR; auch Kollisionsrecht) nennt man in der Rechtswissenschaft die Gesamtheit der Rechtssätze des nationalen Rechts, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalstaatlichen Privatrechtsordnungen in einem Kollisionsfall angewandt wird. Es handelt sich um einen Teil des Privatrechts, das bei grenzüberschreitenden Rechtsbeziehungen zur Anwendung kommt.
Internationales Privatrecht enthält Rechtsnormen, welche bestimmen, welche Rechtsordnung vor den Gerichten in Privatrechtsfällen mit Auslandsberührung anzuwenden ist. Die Abgrenzung der Zuständigkeit bei internationalen Konfliktparteien sind so genannte Kollisionsnormen.