Ad tempus concessa post tempus censentur denegata

Ad tempus concessa post tempus censentur denegata ist ein Begriff der lateinischen Rechtssprache. Er bedeutet inhaltlich, dass das, was auf Zeit eingeräumt ist, nach Ablauf der Zeit automatisch verwehrt wird. (Codex Justinianus 10, 61, 1). Die Kontraposition (Im Recht auch Umkehrschluss genannt) lautet: Ad tempus prohibitum post illud tempus censetur permissum; was auf Zeit verboten ist, wird nach Ablauf der Zeit als erlaubt erachtet (http://books.google.nl/books?id=YOxTT1WymMQC&pg=PA30&dq=Ad+tempus+concessa+post+tempus+censetur+denegata&hl=de&ei=vb2YTPWvDtjNjAeS4hE&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CCcQ6AEwAA#v=onepage&q=Ad%20tempus%20concessa%20post%20tempus%20censetur%20denegata&f=false Detlef Liebs, ”Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter”; http://quizlet.com/351027/lateinische-phrasen-mit-a-2-flash-cards/ ”Lateinische Phrasen mit A” in Quizlet).

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Ad_tempus_concessa_post_tempus_censetur_denegata 12.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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