Suche

VKI: E-Scooter-Verleiher Superpedestrian („LINK“) gibt Unterlassungserklärung ab

Bereits zweiter E-Scooter-Verleiher zur Unterlassung von mehreren Klauseln verpflichtet

Wien (OTS/VKI) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Superpedestrian Europe BV – Niederlassung ÖsterreichBV“ geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „LINK“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. LINK verpflichtete sich jetzt in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Bereits im Sommer 2021 hatte der VKI 45 Klauseln in den AGB eines anderen E-Scooter-Verleihers (Bird Rides Austria GmbH) als unzulässig angesehen und in Folge einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich erwirkt. Bei der aktuellen Überprüfung der AGB von LINK beanstandete der VKI 35 Klauseln. Zentraler Kritikpunkt des VKI waren Regelungen, die die Haftung des Unternehmens einschränkten bzw. jene der Kundinnen und Kunden ausdehnten. Ein Problem, das dem VKI auch schon aus den AGB des Verleihers Bird bekannt war.

Weitere beanstandete Klauseln betrafen die Änderungsmöglichkeiten der AGB. LINK hatte sich weitreichende Rechte zur Änderung der AGB eingeräumt, ohne dass die Zustimmung der Kundinnen und Kunden notwendig gewesen wäre. „AGB-Änderungen sind zwar durchaus möglich“, führt VKI-Jurist Mag. Maximilian Kemetmüller dazu aus, „allerdings gibt es dafür klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die bereits in den entsprechenden Klauseln klar definiert werden müssen. Dadurch schützt der Gesetzgeber Verbraucherinnen und Verbraucher vor überraschenden Vertragsänderungen.“

Ein anderes, ebenfalls von Bird bereits bekanntes Problem war, dass Benutzerinnen und Benutzern keine Mindest-Distanz garantiert wird, die mit den E-Scootern zurückgelegt werden kann. Laut einer Klausel konnte LINK jederzeit das Fahrzeug blockieren, wenn dies aufgrund eines niederen Akkustandes notwendig werden sollte. Dies wurde vom VKI deshalb moniert, weil LINK eine Aktivierungsgebühr pro Fahrt und ein Entgelt pro gefahrene Minute verrechnet. Im ungünstigsten Fall muss bei einer unfreiwilligen Rückgabe dann erneut eine Aktivierungsgebühr bezahlt werden, um die Fahrt (mit einem anderen Fahrzeug) fortsetzen und das gewünschte Ziel erreichen zu können.

SERVICE: Nähere Informationen zum Thema gibt es auf www.verbraucherrecht.at/Superpedestrian092022.

Rückfragen & Kontakt:

Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
+43 664 231 44 81
presse@vki.at
www.vki.at

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

robert-rieger-profilbild
Logo Robert Rieger

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter