Unerlaubte Musiknutzung auf Social Media

Warum derzeit so viele Unternehmen Abmahnungen erhalten

Wien (OTS) – Musik macht Reels besser, Stories emotionaler und TikToks sichtbarer – und genau das wird vielen Unternehmen, Verbänden, Vereinen und anderen unternehmerisch tätigen Nutzer:innen gerade zum Verhängnis. Was auf Instagram oder TikTok scheinbar frei verfügbar wirkt, ist urheberrechtlich oft deutlich strenger geregelt.
Rechteinhaber:innen stellen vermehrt fest, dass ihre Musik in Social Media-Inhalten mit eindeutigem Werbe- oder Imagecharakter eingesetzt wird, ohne dass zuvor alle notwendigen Nutzungsrechte eingeholt wurden. Dafür fordern sie nachträglich eine Lizenzierung oder ein Entgelt.

Warum kommt es zu Problemen?

Social Media-Plattformen haben für die Musiknutzung zwar Lizenzvereinbarungen mit den meisten Rechteinhaber:innen (Verwertungsgesellschaften, Musikverlage, Plattenfirmen usw.), diese gelten jedoch grundsätzlich nur für die private, nicht-gewerbliche Nutzung. Sobald Musik zur Bewerbung eines Unternehmens, einer Dienstleistung, eines Produktes oder auf einem Profil einer Organisation (z.B. Verband, Verein, NGO) eingesetzt wird, handelt es sich um eine kommerzielle bzw. unternehmerische Nutzung – und dafür braucht es zusätzliche Rechte.

„Entscheidend ist der Eigennutzen“, erklärt AKM Online-Experte Sigi Samer. „Sobald eine Organisation oder ein Unternehmen mit einem Posting eine Marke stärken, Mitglieder oder Kund:innen gewinnen oder Leistungen bewerben möchte, verlassen wir den privaten Bereich und betreten die Welt der kommerziellen, unternehmerischen Nutzung – und dort greifen andere Regeln.“

Viele der dabei relevanten Rechte – etwa das Synchronisations- bzw. Herstellungsrecht, das bei der Verbindung von Musik mit Bild oder Video ins Spiel kommt – werden nicht von AKM oder austro mechana vergeben, sondern direkt von den Urheber:innen, Musikverlagen und Labels.

Welche Rechte sind zu klären?

Bei der Verwendung von Videos, Reels, Podcasts oder anderen Multimedia-Produktionen mit Musik sind folgende Rechte betroffen:

Rechte der Vervielfältigung, Zurverfügungstellung, Sendung (Song online stellen bzw. zum Streaming/Download anbieten)

  • in Österreich über AKM und austro mechana lizenziert
  • Diese Rechte werden von AKM und austro mechana und anderen Verwertungsgesellschaften weltweit grundsätzlich an Social Media-Plattformen lizenziert, wodurch eine zusätzliche Rechteklärung für diese Rechte in der Regel nicht notwendig ist.

Synchronisations-/Herstellungsrecht & Bearbeitungsrecht (Musik mit Video verbinden, kürzen, umdichten etc.)

  • bei unternehmerischer Nutzung direkt bei den Urheber:innen oder Musikverlagen einzuholen
  • von Musikverlagen in der Regel nur für die private, nicht-kommerzielle Nutzung an Social Media-Plattformen lizenziert

Leistungsschutzrechte (Rechte an der konkreten Tonaufnahme – ausübende Künstler:innen, Labels etc.)

  • bei unternehmerischer Nutzung in der Regel bei Plattenfirmen/Plattenlabels einzuholen
  • von Plattenlabels in der Regel nur für die private, nicht-kommerzielle Nutzung an Social Media-Plattformen lizenziert

Gerade das Synchronisationsrecht in Bezug auf Musikwerke und das leistungsschutzrechtliche Pendant in Bezug auf Tonaufnahmen werden bei der Rechteklärung häufig übersehen – sind aber bei Social Media-Videos mit Musik von zentraler Bedeutung.

An wen kann man sich wenden?

Dass ein Song also in der gesamten Musikbibliothek einer Plattform (mit sowohl geschützter als auch lizenzfreier Musik) auswählbar ist, heißt nicht automatisch, dass er auch für Werbe- bzw. unternehmerische Zwecke verwendet werden darf. Die Plattform stellt zwar Musik bereit, aber nicht jede Nutzungsart ist lizenziert. Viele aktuell von Abmahnschreiben Betroffene wenden sich an AKM und austro mechana mit der Erwartung, dass die Verwertungsgesellschaften alle nötigen Lizenzen erteilen können. AKM und austro mechana können jedoch nur jene Rechte abdecken, die ihnen übertragen wurden.

Für Synchronisationsrechte, bestimmte Bearbeitungen von Werken (z.B. Umtextierungen) oder Rechte an konkreten Tonaufnahmen müssen Sie sich direkt an die jeweiligen Rechteinhaber:innen (Urheber:innen, Musikverlage, Labels) wenden. Diese entscheiden auch über die Höhe des Entgelts für diese Rechteklärung.

Was Unternehmen und Organisationen jetzt tun können

  • Nutzung prüfen: Dient das Reel/Video der Bewerbung meines Unternehmens, meines Vereins, Verbandes oder einer Leistung? Dann sind die Rechte zu klären.
  • Angebote nutzen: Meta stellt eine „Sound Collection“ mit lizenzfreier Musik zur Verfügung. Die dort hinterlegten Titel dürfen auch von Unternehmensprofilen kostenlos genutzt werden.
  • Frühzeitig anfragen: Bei geplanten Kampagnen mit geschützter Musik rechtzeitig bei Verlagen/Labels um Freigabe ersuchen.

Mit dieser Information möchten wir mehr Transparenz schaffen und darauf hinweisen, dass unter Umständen mehrere Stellen kontaktiert werden müssen, bevor Musik rechtssicher in Social Media-Inhalten verwendet werden kann.

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