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Swap 4175: Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches

Ende des bereits 11 Jahre dauernden Rechtsstreits in Aussicht: Möglicher gerichtlicher Vergleich am 26. Jänner im Gemeinderat

Linz / Wien (OTS) – Der elf Jahre andauernde Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG AG zum so genannten „Swap 4175“ könnte bald ein Ende finden: Die Anwaltsteams der Stadt Linz und der BAWAG AG haben sich auf den Vorschlag für den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches geeinigt, der den ansonsten noch mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit beenden würde. Der Vorschlag sieht die Zahlung von EUR 12 Mio durch die Stadt Linz und den Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen Forderungen und Ansprüche vor.

Der Antrag zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches zwischen der Stadt Linz und der BAWAG AG liegt am Donnerstag, 26. Jänner 2023, dem Gemeinderat der Stadt Linz zur Beschlussfassung vor. Parallel dazu werden die Gremien der BAWAG AG ihrerseits den Vorschlag der Anwaltsteams behandeln. Stimmen beide Seiten zu, so wird das Handelsgericht Wien um einen Termin zum Vergleichsabschluss gebeten.

„Mein Dank gilt in erster Linie dem hervorragenden Anwaltsteam rund um Dr. Gerhard Rothner, das die Interessen der Linzerinnen und Linzer in diesem langwierigen und schwierigen Verfahren bestmöglich vertreten hat. Darüber hinaus bedanke ich mich bei Rektor Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas, der die Stadt Linz über die gesamte Dauer des Verfahrens ehrenamtlich beraten hat sowie bei allen Parteien der Linzer Stadtregierung, die diesen Vergleich mittragen und somit ein deutliches Zeichen für die Kooperation in Linz setzen. Mit Beschluss dieses Vergleiches könnte der seit elf Jahren andauernde Rechtsstreit mit der BAWAG AG endgültig beigelegt werden“, kommentiert Bürgermeister Klaus Luger das Verhandlungsergebnis der Anwaltsteams.

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