VKI geht erfolgreich gegen mutmaßlichen Drahtzieher von Abmahngesellschaften vor
Die Liegenschaft in der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 galt in den vergangenen Jahren als Ausgangspunkt zahlreicher Besitzstörungsabmahnungen gegen Autofahrer:innen. In vielen Fällen führten geringfügige Störungen zu überhöhten Forderungen in Abmahnschreiben. Trotz gerichtlich erfolgreicher Unterlassungsklagen wurde das Geschäftsmodell unter wechselnden Gesellschaften fortgeführt, darunter die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22 GmbH.
Der VKI hat nun den mutmaßlichen Drahtzieher hinter diesen Gesellschaften, Michael N., geklagt und einen umfassenden Unterlassungsvergleich erzielt. Darin verpflichtet er sich, künftig jede Beteiligung an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Zahlungsforderungen zu unterlassen. Ebenso hat er sich zur Unterlassung schikanöser Rechtsausübung im Zusammenhang mit Besitzstörungen verpflichtet.
„Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher:innen dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden“, betont Dr. Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI.





