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Millionen-Urteil gegen Online-Plattform „PokerStars“ – Illegaler Betreiber widersetzt sich Gerichten

Wien (OTS) – PokerStars wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) zu einer Rückzahlung in Höhe von über 1.600.000,- EUR verurteilt. Im Prozess, finanziert von der österreichischen TOM ORROW Prozessfinanzierung und vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel aus Wien, forderte ein österreichischer Spieler 1,6 Mio Euro Spielverlust ein. Der Spielsüchtige war auf die Online-Pokerseite www.pokerstars.eu geraten, in Österreich widerrechtlich und ohne Lizenz betrieben von TSG Interactive Gaming Europe Ltd., mit Sitz in Malta.

TSG Interactive Gaming Europe Ltd. verweigert grundsätzlich die Zahlung der rechtskräftigen österreichischen OGH-Urteile. Alle drei Instanzen haben die Rückforderbarkeit bestätigt und PokerStars dazu verurteilt, die erlittenen Verluste zurückzuerstatten. TSG aber widersetzt sich der staatlichen Anordnung der Gerichte eines Mitgliedstaates der Europäischen Union.

PokerStars ist ein Big Player in der Formel 1: Offizieller Sportwettensponsor, exklusiver Partner von Red Bull Racing, Sponsor von Formel-1-Weltmeister Max Verstappen. In Österreich bietet PokerStars illegales Glücksspiel auf seiner Online-Plattform an. Weitere Aktivitäten: Internationales Sponsoring in Fußball und Pokerturnieren.

Rechtliche Probleme hatte der Spieleanbieter schon früh. Bereits 2011 beschlagnahmte das FBI die Domain pokerstars.com. Grund: Verdacht auf illegale Glücksspielaktivitäten. PokerStars zog sich aus dem US-amerikanischen Markt zurück.

Die TOM ORROW Prozessfinanzierung unterstützt bereits eine Vielzahl an Spielern bei der Rückforderung ihrer Spielverluste. Gegen PokerStars wurden schon einige Urteile erwirkt.

„Der Fall war außergewöhnlich, da der Verlustbetrag sehr hoch war. Rechtlich gesehen folgte der OGH jedoch der ständigen Judikatur, wonach Spielverluste von Online-Casinos ohne österreichische Lizenz rückforderbar sind. Das gilt laut Rechtsprechung auch für Online-Poker”, bestätigt Rechtsanwalt Dr. Oliver Peschel.

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