§ 265 BDG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1995
§ 265 Leistungsfeststellung
Abweichend vom § 83 Abs. 1 ist eine Leistungsfeststellung nach § 81 Abs. 1 Z 1 oder 2 für Wachebeamte der Verwendungsgruppe W 2
1. der Dienststufe 1, wenn sie dem im § 140 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 angeführten Personenkreis angehören,
2. der Dienststufe 2 und
3. der Dienststufe 3, wenn sie nicht der Dienstklasse V angehören, in jedem Kalenderjahr zulässig.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte