§ 267 BDG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

12. Unterabschnitt BERUFSOFFIZIERE
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1996
§ 267 Einteilung
Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.

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