Staatsverträge

„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001

(Übersetzung) MEMORANDUM OF UNDERSTANDING ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM NATO SUPREME HEADQUARTERS ALLIED POWERS EUROPE BETREFFEND DIE „PARTNERSHIP FOR PEACE“-ÜBUNG COOPERATIVE BEST EFFORT 2001

Vertrag – MultilateralFassung seit 5. September 2001RIS-Stand 26. Mai 2025

RIS-Gesetzesnummer 20001568 · BGBl. III Nr. 215/2001 · 19/10 Friedenssicherung · Original im RIS öffnen

Anl. 1

Anl. 1

Fassung: 5. September 2001 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 1 „Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001?

  • KernaussageAnl. 1 „Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Lufttransit, Budgetzelle, Vorauskommando, Freizeitaktivität, Transporteinrichtung, Passagierliste, Straßenverkehr, Gesundheitsorganisation, Krankentransport, Tagtauglichkeit, Verkehrsvorkommnis, Schadensangelegenheit

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelARTIKEL SIEBEN
Gehört thematisch zuOrganisation, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphArt. 9 ARTIKEL NEUN
Nächster ParagraphAnl. 2

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 1 „Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001 in einfachen Worten?

Anl. 1 „Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 5. September 2001 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
26. Mai 2025
Fassung seit
5. September 2001
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 03:30
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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