Staatsverträge

Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

Aktuelle RIS-Fassung von Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits.

Vertrag – MultilateralFassung seit 2. August 2020RIS-Stand 11. August 2020

RIS-Gesetzesnummer 20011226 · BGBl. III Nr. 103/2020 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 107/2020 · 99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Original im RIS öffnen

Anl. 4

Anl. 4 Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang I

Fassung: 2. August 2020 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Anl. 4 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits?

  • KernaussageAnl. 4 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits behandelt "Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang I" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang I

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 4 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits in einfachen Worten?

Anl. 4 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits behandelt "Liste der anderen Staaten nach Artikel 3 und 4 sowie Anhang I" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 2. August 2020 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
21. Juli 2020
Fassung seit
2. August 2020
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:42
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. III Nr. 107/2020

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Verweise

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