Anl. 3
Anl. 3 (unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung)
Fassung: 2. August 2020 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in Anl. 3 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits?
- KernaussageAnl. 3 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits behandelt "(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung)
ANWENDBARE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ZIVILLUFTFAHRT
Die „anwendbaren Bestimmungen“ der nachfolgenden Rechtsakte sind gemäß diesem Abkommen anwendbar, sofern in diesem Anhang oder in Anhang II (Übergangsbestimmungen) nichts anderes bestimmt ist. Gegebenenfalls sind im Folgenden bestimmte Anpassungen für einzelne Rechtsakte aufgeführt.
A. Marktzugang und zugehörige Fragen
B. Flugverkehrsmanagement
C. Flugsicherheit
D. Luftsicherheit
E. Umwelt
F. Soziale Aspekte
G. Verbraucherschutz
H. Sonstige Rechtsvorschriften
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Anl. 3 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits in einfachen Worten?
Anl. 3 Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits behandelt "(unterliegt der regelmäßigen Aktualisierung)" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 2. August 2020 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
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Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 21. Juli 2020
- Fassung seit
- 2. August 2020
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 05:42
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. III Nr. 107/2020
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Verweise
Rückverweise
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