Staatsverträge

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ungarn über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen

Vertrag – UngarnFassung seit 1. September 2013RIS-Stand 27. August 2013

RIS-Gesetzesnummer 20008551 · BGBl. III Nr. 201/2013 · 49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken · Original im RIS öffnen

Art. 13

Art. 13

Fassung: 1. September 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 13 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)?

  • KernaussageArt. 13 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür betroffene Parteien und Behörden, die diese Bestimmung anwenden oder beachten müssen.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN

Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
Gehört thematisch zuVerfahren und Zuständigkeit, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 13 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) in einfachen Worten?

Art. 13 Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
27. August 2013
Fassung seit
1. September 2013
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:34
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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