Verordnungen

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)

WVOVerordnungFassung seit 1. Februar 2019RIS-Stand 5. Juli 2023

RIS-Gesetzesnummer 20010569 · BGBl. II Nr. 31/2019 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 204/2023 · 94/01 Schiffsverkehr · Original im RIS öffnen

§ 102

§ 102

Fassung: 1. Februar 2019 bis laufend

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
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Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Begriffe / Tags

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. Februar 2019
Fassung seit
1. Februar 2019
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
6. Oktober 2026 22:30
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 204/2023

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Verweise

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