Verordnungen

Vermessungsgebührenverordnung 2016

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Vermessungsgebühren (Vermessungsgebührenverordnung 2016 – VermGebV 2016)

VermGebV 2016VerordnungFassung seit 7. September 2018RIS-Stand 10. September 2018

RIS-Gesetzesnummer 20009684 · BGBl. II Nr. 320/2016 · 95/03 Vermessungsrecht · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2

Fassung: 7. September 2018 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 VermGebV 2016?

  • Kernaussage§ 2 VermGebV 2016 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine gesonderte Gliederungsangabe vorhanden.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1 TARIF A
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 VermGebV 2016 in einfachen Worten?

§ 2 VermGebV 2016 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
10. September 2018
Fassung seit
7. September 2018
Fassung bis
laufend
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. II Nr. 236/2018

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